INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT
für die Ökumenische Hochschulseelsorge Nürtingen
Hauptamtliche: Pastoralreferentin Alexandra Holzbauer und Pfarrerin Claudia Kook
1. Präambel
Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, wie sie in den vergangenen Jahren innerhalb der Kirchen offenbar geworden ist und die für die Betroffenen und ihre Angehörigen erlittenen Leiden, erschüttern uns und lassen erkennen, wie viel Vertrauen in Kirche, ihre Mitarbeiter*innen und Einrichtungen zerstört ist.
Mit diesem Schutzkonzept wollen wir Ermöglichungsstrukturen für Missbrauch erkennen und ausräumen und für die körperliche und seelische Unversehrtheit all derer, die am Leben unserer Hochschulstandorte teilhaben, sorgen. Besonders diejenigen, die Missbrauch und Gewalt erfahren haben, sollen wissen, dass wir ihnen Schutz bieten und Beistand anbieten wollen.
Wir wollen mit unserem Dienst zum Wohl der Menschen unter Wahrung der Grundrechte des Grundgesetzes beitragen und verpflichten uns als Hochschulseelsorge zu diesem Schutzkonzept.
2. Grundsätzliches
Dieses institutionelle Schutzkonzept ist eingebettet in die verbindlichen Regelungen sowohl der Diözese Rottenburg-Stuttgart als auch der evangelischen Landeskirche Württemberg zum Umgang und zur Prävention von sexuellem Missbrauch / sexualisierter Gewalt.
Es umfasst die ihr zugewiesenen Bereiche Risikoanalyse, Überprüfung der Eignung der von ihr beauftragten Mitarbeiter*innen, Verhaltensregelungen, Beschwerde- und Beratungswege und Öffentlichkeitsarbeit.
Einführend sei angemerkt, dass sich in den Räumen der Hochschulseelsorge Nürtingen fast ausschließlich Erwachsene aufhalten (evtl. junge Studierende, die kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres stehen). Nur sehr vereinzelt finden Zusammenkünfte mit Kindern oder Jugendlichen statt. Vornehmlich geht es im Schutzkonzept deshalb um Schutz befohlene Erwachsene.
2.1. Thematik und Begriffsklärung
Ziel dieses Konzepts ist der Schutz vor Übergriffen, Missbrauch und Gewalt. Dieser
Schutz umfasst den ganzen Menschen mit Leib, Geist und Seele. Jede Person soll deshalb vor körperlicher, sexualisierter, geistiger und seelischer Grenzüberschreitung geschützt werden.
Bezüglich der Klärung der Begrifflichkeiten verweisen wir auf die Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Kirchliches Amtsblatt 2019, Nr. 12) bzw. das Gewaltschutzkonzept der evangelischen Landeskirche Württemberg ( https://www.kirchenrecht-ekwue.de/document/52907 ).
Wir gehen darüber hinaus, weil wir auch die volljährigen Mitglieder und Besucher unserer Einrichtung schützen wollen, und zwar vor jeglicher Form der Gewalt.
2.2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst den Hochschulseelsorge-Standort Nürtingen.
Das Schutzkonzept bezieht sich auf die Räume und Aktivitäten der Hochschulseelsorge Nürtingen.
3. Grenzüberschreitung
3.1.Arten möglicher Grenzüberschreitung
Grenzüberschreitungen sind nicht immer objektiv (es gibt einen großen Grenzbereich), sondern unterscheiden sich oft stark in der subjektiven Wahrnehmung.
Eine Verständigung darüber ist notwendig, um Grenzen zu kennen und kennen zu lernen. Diese wird von den Hochschulseelsorgerinnen eingebracht.
3.1.1. Körperliche Grenzüberschreitung
Sie beginnt bei gefühltem zu geringem räumlichen Abstand und reicht bis zur körperlichen Gewalt und bis zur Vergewaltigung.
3.1.2. Seelische und geistig/geistliche Grenzüberschreitung
Seelsorge und geistliches Leben gehören zum Kernbereich der Hochschulseelsorge. Dabei verdient jede Person die Wahrung ihrer Würde. Grenzüberschreitung findet u.a. dort statt, wo eine Person aufgrund ihres Glaubens, ihrer Herkunft und Sprache, ihres Geschlechts und sexueller Orientierung, ihres Aussehens und ihrer Einschränkungen, ihrer finanziellen Lage oder ihrer persönlichen Überzeugungen durch Einstellung und Verhalten, Wort und Sprache abgewertet wird.
Zu Geistlicher Grenzüberschreitung – siehe Arbeitshilfe der DBK (Nr. 338 – Missbrauch geistlicher Autorität – zum Umgang mit geistlichem Missbrauch, 2023)
3.1.3. Mediale Grenzüberschreitung
Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien gehört zum Alltag der jüngeren Generation. Auch hier verletzen Grenzüberschreitungen die Würde der Person, vor allem dann, wenn Bildmaterial oder Aussagen veröffentlicht werden, die mit der betroffenen Person nicht abgestimmt sind.
Verhaltensregeln: Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere wird das Recht am Bild beachtet und nichts in Wort und Bild ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht.
3.2. Ursachen – Anfälligkeiten für Grenzüberschreitung
3.2.1. Machtgefälle
Die wissenschaftlichen Untersuchungen zum sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich (aber nicht nur dort), sehen die Hauptursache in bestehenden Machtgefällen. Diese können materielle, religiöse, geistige, sprachliche, körperliche Gefälle sein. Vor allem in Notsituationen fühlen sich Personen schwach oder gar ohnmächtig.
Folgende Gefälle erkennen wir an unserem Standort Nürtingen:
- Bei Personen, die um finanzielle Hilfe anfragen, weil sie sich in einer Notsituation befinden.
- Bei Gutachten-Gesprächen (die Bewerber*innen sind auf ein „gutes“ Gutachten angewiesen).
- Bei Veranstaltungen: Teilnehmende mit unterschiedlicher körperlicher Konstitution.
Verhaltensregeln:
Jeder Mensch ist in Wert und Würde gleich, nichts kann sie mindern. Diese Haltung ist im Bereich der Hochschulseelsorge einzuüben und zu vermitteln.
Es wird klar kommuniziert, dass Schwäche und Not eines Menschen einen anderen nie dazu verleiten darf, sich über diesen zu erheben; oder umgekehrt: Diesen durch Wort oder Verhalten zu erniedrigen. Not wird nicht ausgenutzt.
Jede/r verpflichtet sich, einzuschreiten, wo die Ausnutzung eines Machtgefälles offensichtlich wird.
3.2.2. Kontrollverlust – Alkohol/Drogen
Selbstkontrolle ist die Voraussetzung für die Einhaltung von Grenzen. Diese wird durch Alkohol- und Drogenkonsum gestört bzw. dadurch kann ein Kontrollverlust eintreten.
Verhaltensregeln, vgl. 4.2.2. Erlebnisräume: Geselliges (Abschnitt 5)
4. Risikoanalyse – Verhaltensregeln
Aus der Risikoanalyse heraus ergeben sich konkrete Verhaltensregeln. Deshalb werden Risikoanalyse und Verhaltensregeln nebeneinander gestellt. Diese Verhaltensregeln sind keine Folgerungen; vielmehr sind sie unser Versuch, den Risiken zu begegnen.
4.1. Mitarbeiter*innen
Die kirchlichen Mitarbeiterinnen werden durch ihren jeweiligen Arbeitgeber geprüft (Eignung, Schulung und Fortbildung, Erbringung von Führungszeugnissen im Rahmen der diözesanen / dekanatlichen Schutzkonzepte).
Darüber hinaus verpflichten sich die Hochschulseelsorgerinnen zu ständiger Selbstreflexion. Grenzüberschreitungen kündigen sich oft im Vorfeld an und die eigene Gefährdung kann in der Selbstreflexion durchaus erkannt werden. Ist das der Fall, holt sich die betroffene Person Hilfe/Supervision, um andere, sich selbst und die Einrichtung zu schützen.
Die Hochschulseelsorgerinnen verpflichten sich, mit Mitarbeiter*innen, bezahlt oder ehrenamtlich, ein Gespräch über den Schutz vor Gewalt und über das Schutzkonzept zu führen. Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich zur Einhaltung der Verpflichtungserklärung/des Verhaltenscodex mit ihrer Unterschrift.
Bereits beauftragte Mitarbeiter*innen werden in die Thematik eingeführt und auf das Schutzkonzept verpflichtet.
Externe Personen und Gruppierungen, die einen eigenen Zugang (z. B. Schlüssel) zu den Räumlichkeiten der Hochschulseelsorge erhalten, aber nicht unmittelbar zum Bereich der Hochschulgemeinde gehören, werden durch die Hochschulseelsorgerinnen mit der Thematik vertraut gemacht und zur Unterzeichnung des Verhaltenscodex verpflichtet.
4.2. Räume – baulich und Erlebnisräume
4.2.1. Baulichkeiten
Die Baulichkeiten sind vorgegeben, dennoch ist zu überprüfen:
- Die Einsehbarkeit der Räume: Je transparenter die Räume sind, desto besser können Grenzüberschreitungen von den Anwesenden wahrgenommen werden.
- Die Größe der Räume: Bei allen Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass jede/r ausreichend Abstand zu anderen finden kann.
- Ausreichende Beleuchtung: Dunkle Ecken, verstellte Gänge etc. sind zu vermeiden
- Zugänglichkeit der Räume: Innenräume werden bei Anwesenheit von Personen nicht verschlossen.
An unserem Standort Nürtingen achten wir besonders darauf, dass ein Besucher / eine Besucherin unserer Räumlichkeiten stets die Möglichkeit hat, den Raum zu verlassen. Die Räume werden bei einem Gespräch nicht abgeschlossen.
4.2.2. Erlebnisräume
- Seelsorge / Geistliche Begleitung / Notfonds-Gespräche / Stipendien-Gutachten-Gespräche /…
Risikoanalyse: Erhöhtes Risiko, aufgrund der Zweierkonstellation (in aller Regel), der Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte (Vertraulichkeit wiederum steht der Transparenz entgegen), ungleicher Machtkonstellationen (finanzielle oder seelische Nöte gehen häufig mit einem Verlust an Selbstwert und mit Ohnmachtserfahrung einher).
Verhaltensregeln: Die Seelsorgerinnen sind bzw. werden sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf ihr Gegenüber bewusst.
Sie wahren die Intimität und begrenzen sich selbst auf das, was ihr Gegenüber ihnen anvertrauen möchte.
Sie verstehen den eigenen Glauben, ihr Wissen und ihre Lebenserfahrung als Möglichkeit und Angebot, das sie nicht einfach übertragen wollen. Vielmehr wollen sie ihr Gegenüber in seiner eigenen und anderen Lebenssituation verstehen und im eigenen Lebensweg und der eigenen Lebensgestaltung beistehen.
Sie nutzen das Machtgefälle nie aus, im Gegenteil: Wo Scham, mangelndes Selbstwertgefühl, Unsicherheit und Not eine Person in der eigenen Wertschätzung gefährden, soll sie Stärkung und Zutrauen vom pastoralen Personal erfahren.
Dabei finden Verschwiegenheit und ein vertraulicher Umgang mit sensiblen Daten Beachtung.
Vertraulichkeit braucht geschützte Räume, bisweilen geschlossene Türen.
Trotzdem achtet die Seelsorgerin auf höchstmögliche Transparenz und eröffnet ihrem Gegenüber die Freiheit, den Raum jederzeit verlassen und das Gespräch jederzeit von sich aus beenden zu dürfen.
Wenn möglich, sollen solche Gespräche zu einer Zeit stattfinden, in der sich andere Personen in den Räumen der Gemeinde / im Gebäude aufhalten. Geschützte Räume gibt es auch außerhalb der Hochschulseelsorge – Kirchen, öffentliche Räume, Spaziergänge, … ermöglichen Schutz, sind dennoch einsehbar.
Bei Beicht- und Seelsorgegesprächen bietet es sich an, dem Gegenüber die Freiheit der Raumwahl zur Sitzordnung mit angemessenem Abstand zu ermöglichen.
- Liturgie / Gottesdienst / Meditation / Segnungen / Begegnungsangebote / Gesprächskreise
Risikoanalyse: Liturgie im Hochschulbereich kann sich wesentlich von der Feier in klassischen Kirchenräumen unterscheiden. Sie findet oft in kleineren Räumen und Gruppen statt und ist ihrem Wesen nach stärker auf Austausch angelegt, intimer. Das ist die große Chance für junge Menschen, sich mit ihren Freuden, Sehnsüchten, Ängsten, Hoffnungen, … auszudrücken (auch in anderen Formen als nur durch das Wort – Schauspiel, Bewegung, Zeichnung, …). Gemeinschaft ist dadurch existentieller erfahrbar.
In der Chance liegt die Gefahr, sich möglicherweise mehr zu öffnen, als es geplant war; die Gefahr, sich unter Druck gesetzt zu erfahren durch andere, sich in „erwarteter“ Weise öffnen zu müssen.
Segnungen, Tröstungen, Ermutigungen können mit körperlicher Nähe / Berührung verbunden sein.
Verhaltensregeln:
- Die Hochschulseelsorgerinnen stellen vor körperlich oder seelisch persönlichen Inhalten klar, dass es jeder/m freigestellt ist, sich zu beteiligen oder nicht, sich ggf. auch räumlich entziehen zu dürfen.
- Kommen persönliche Informationen durch die Beteiligten zur Sprache, werden alle Anwesenden ermahnt, vertraulich mit dem Geäußerten umzugehen.
- Vor körperlicher Berührung – etwa bei einer Segnung – wird gefragt, ob das von der betreffenden Person gewünscht ist. Nur bei ausdrücklicher Bejahung wird körperlich berührt.
- Bildungsveranstaltungen
Bei Bildungsveranstaltungen kann es unter den Beteiligten zu einem intellektuellen Machtgefälle kommen mit der Gefahr, argumentativ zu „unterliegen“ bzw. rhetorisch unterdrückt zu werden. Vor allem bei kontroversen Themen und Diskussionen kann das der Fall sein; auch emotionale Grenzüberschreitung kann vorkommen.
Die Leitung solcher Veranstaltungen ist angehalten, gerade den „Schwächeren“ Kommunikationsraum zu eröffnen. Verbale Übergriffe sollen vermieden werden und werden aufgearbeitet, wenn sie dennoch stattfinden.
- Internationals als besondere Herausforderung – Länderabende
Die Vorstellungen von Grenzen und Grenzüberschreitungen sind kulturell bedingt und individuell unterschiedlich. Der Umgang untereinander mit körperlicher Nähe und Distanz schon bei der Begrüßung, mit Äußerung von Gefühlen und Befindlichkeiten, im Verständnis von Diskretion, mit den sozialen Netzwerken, etc. unterscheidet sich bisweilen sehr. Was in eigener Kultur als übergriffig erscheint, mag in anderer bedenkenlos sein und umgekehrt.
Verhaltensregeln:
- Wo immer möglich, versuchen die Hochschulseelsorgerinnen mit Internationals die Unterschiede im Verständnis von Nähe / Distanz und Grenzüberschreitung zu thematisieren.
- Nehmen Verantwortliche einer Veranstaltung wahr, dass unbeabsichtigt – aufgrund kultureller Unterschiedlichkeit – Grenzen überschritten sein könnten, wird deren Einhaltung eingefordert.
- Geselliges wie z. B. Party, Geburtstagsfeiern, Filmabende
Partner:innenfindung kann ein Thema in Hochschulgemeinden sein, vor allem dann, wenn der Glaube als gemeinschaftliches Beziehungsfundament eine Rolle spielen soll. Geselligkeit neigt zum Zusammen-Rücken und zum Aufheben gängiger Abstandsregelungen.
Wenn Alkohol hinzukommt (vgl. Punkt 3.2.2.), sinken die Hemmschwellen und es kann leichter vor allem zu körperlichen Übergriffigkeiten kommen.
- Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist nur, was beide wollen. Darauf ist von den Beteiligten und allen anderen zu achten.
- Der Bestand und Konsum von Alkohol wird direkt bei den Veranstaltungen der Hochschulseelsorge geregelt.
- Die Verantwortlichen der Veranstaltungen erhalten die Auflage, bei überhöhtem Alkoholkonsum einzuschreiten und ggf. Betroffene aus den Räumen zu verweisen.
- Ausflüge/Freizeiten/Wochenenden
Vor allem im Fall von gemeinsamen Übernachtungen kann es zu einem erhöhten Risiko für Grenzüberschreitungen kommen. Gerade bei Hüttenwochenenden sind die Räume groß (und möglicherweise gemischt). Schlaf- und Bäderbereich sind oft nicht so ausgestattet, dass sie die Intimität der Person gewährleisten.
Verhaltensregeln:
- Unterkünfte werden auch danach ausgewählt, inwiefern sie in den Schlaf- und Sanitärbereichen die Intimität der Teilnehmer*innen gewährleisten.
- Geschlechter-gemischte Schlafzimmer sind nur dann zulässig, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.
5. Beschwerde- und Beratungswege
5.1. Eigene Intervention
Die Hochschulseelsorge ermutigt jede Person, ihre körperlichen und seelischen Grenzen selbst zu setzen und zu artikulieren. Werden diese überschritten, darf und soll das von den Betroffenen klar kommuniziert werden.
Ist es den Betroffenen in der Situation nicht möglich oder führt es nicht zum Erfolg, dann gilt: Hilfe holen! (z.B. durch lautes Rufen, über das Telefon oder durch Verlassen des Raumes)
Es kann vorkommen, dass eine Grenzüberschreitung erst im Nachgang bewusst wird. Dann besteht die Möglichkeit, darüber intern oder extern zu sprechen.
5.2. Interne/kirchliche Ansprechpartner:innen
- Leitung der Hochschulseelsorge (katholisch: Alexandra Holzbauer, 07022.2165874, alexandra.holzbauer@drs.de; evangelisch: Claudia Kook, 07022.471504, claudia.kook@elkw.de )
- Unabhängige Ansprechpersonen der Diözese Rottenburg-Stuttgart: Elke Börnard, Theresa Ehrenfried, Daniel Noa. Genauere Informationen – praevention-missbrauch.drs.de
- Im Evangelischen Oberkirchenrat: Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
Miriam Günderoth (Prävention), Tel.: 0711-2149 605, miriam.guenderoth@elk-wue.de
Ursula Kress (Ansprechstelle), Tel.: 0711-2149 572, ursula.kress@elk-wue.de
Unabhängige Ansprechstelle: Möglichkeit der anwaltlichen Erstberatung
Dr. jur. Karin Kellermann-Körber, Tübinger Straße 6, 71088 Holzgerlingen, Tel.: 07031-749517, rechtsanwaelte@kellermann-koerber.de
- Anlaufstelle der DBK für alle, die als Erwachsene in Kirche Gewalt erfahren haben gegengewalt-inkirche.de
- Zentrale Anlaufstelle.help - Unabhängige Information für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie. Tel. 0800 5040 112, zentrale@anlaufstelle.help www.anlaufstelle.help
5.3.Externe Ansprechpartner:innen
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) – www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 116 016
- Ansprechpartner*innen der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (https://www.hfwu.de/hfwu-scout/anlaufstellen/diskriminierung-und-sexuelle-belaestigung/#c80907 )
- Zuständige Fach- und Beratungsstelle im Landkreis Esslingen: www.kompass-kirchheim.de
6. Umsetzung, Handlungsschritte und Kontinuität
In regelmäßigen Abständen (mindestens alle 2 Jahre) beschäftigen sich die Hauptamtlichen mit dem Schutzkonzept oder mit einzelnen Elementen und entwickeln es entsprechend weiter.
Auch den Gästen bzw. regelmäßigen Nutzer*innen der Räumlichkeiten wird es übergeben. Die Einverständniserklärung wird eingeholt.
Kontaktdaten werden mindestens einmal im Jahr aktualisiert.
Schutz vor Missbrauch bedarf der Fortbildung und Stärkung. Deshalb sieht sich die Hochschulseelsorge in der Pflicht, entsprechende Angebote zu vermitteln oder selbst anzubieten.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Das Schutzkonzept wird auf der Homepage der jeweiligen Hochschulgemeinde eingestellt.
Das Schutzkonzept wird innerhalb der öffentlichen Räumlichkeiten der Hochschulgemeinde ausgehängt.
Zusätzlich wird durch einen Aushang auf das Schutzkonzept verwiesen. In diesem Aushang stehen die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten.
Die Hochschulseelsorge Nürtingen ermutigt die Öffentlichkeit, Rückmeldungen zum Schutzkonzept zu geben.